13. March 2009

Gericht bezweifelt Verfassungsmäßigkeit von Studiengebühren - Urteil braucht noch Zeit


Wie erwartet ist die rechtliche Bewertung der Studiengebühren keine klare Angelegenheit: Die Richter des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH) konnten sich noch nicht zu einer Entscheidung durchringen. Während der Verhandlung wurden nicht nur die von Gebührengegnern behaupten negativen Auswirkungen bestätigt. Auch die juristischen Argumente haben die Richter offensichtlich ins zweifeln gebracht.

Die durch die Gerichte Freiburg und Karlsruhe im Sommer 2007 als noch recht eindeutig aufgefasste Verfassungsmäßigkeit des Landeshochschulgebührengesetzes (LHGebG) ist allem Anschein nach nicht mehr gegeben. Insbesondere Zahlen, die die Abschreckungswirkung von Studiengebühren belegen – in den erstinstanzlichen Verfahren noch bestritten-, stehen der von Wissenschaftsminister Frankenberg gebetsmühlenartig proklamierten Sozialverträglichkeit von Studiengebühren gegenüber.

Laut einer Studie der Hochschul-Informations-System GmbH (HIS) von Oktober 2008 würden jedes Jahr 3% der Studienberechtigten in Baden-Württemberg einzig wegen Studiengebühren kein Studium aufnehmen; was eine Größenordnung von bis zu 2.500 Studienanfängern weniger pro Jahrgang entsprechen würde. Daneben wurde die Ungleichbehandlung der Studierenden, die ein Darlehen aufnehmen müssen, gegenüber ihren besser gestellten Kommilitonen diskutiert. Auch die Verträglichkeit des LHGebG mit dem zu Bundesrecht erhobenen UN-Sozialpakt, steht noch zur Klärung aus. Der UN-Sozialpakt schreibt in Artikel 13 Absatz 2 lit. c vor, dass „[...] der Hochschulunterricht auf jede geeignete Weise, insbesonderedurch [...]Unentgeltlichkeit, jedermann gleichermaßen entsprechend seinen Fähigkeiten zugänglich gemacht werden muss.“

Unabhängig vom Ausgang der Prüfung durch das VHG ist schon jetzt bewiesen, dass die Klagen der Studierenden die Willkür der Gesetzgebung der Landesregierung in ihre Schranken verweisen. Ohne den Druck der Klagen wären die Änderungen des LHGebG zum kommenden Sommersemester niemals so ausgefallen, wie sie das sind.

„Da können Gebührenbefürworter den Begriff der sozialverträglichen Studiengebühren bemühen wie sie wollen; es gibt sie nicht, kann sie nicht geben“, sagt Albrecht Vorster, Sprecher der Landesstudierendenvertretung (LandesAstenkonferenz Baden-Württemberg – LAK), und fügt hinzu: „Selbstverständlich bemüht sich das CDU/FDP-Bündnis zu retten, was zu retten ist von ihrer vorgezogenen Akademikersteuer. Sie tun alles, um vor Gericht mit einem blauen Auge davonzukommen.“

Durch die vielen Nachbesserungen des LHGebG hat die Landesregierung stillschweigend eingestanden, dass ihr Gesetz nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 26.1.2005 entspricht.

Sollten die Richter diesen Fakt in ihrem Urteil berücksichtigen, wäre ein Sieg der Studierenden nicht ausgeschlossen. Auch eine direkte Vorlage des Falls beim Bundesverfassungsgericht würden sie begrüßen. Denn der lange Gang durch die Instanzen würde so verkürzt und ein höchstrichterliches Urteil endlich Klarheit schaffen.

 


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